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Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

[9:21 h] SANHA GmbH & Co. KG: Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger schlägt vor dem Hintergrund der Corona-Krise in Abstimmung mit der Geschäftsführung Konzept zur Anpassung der Anleihebedingungen vor.

Die Geschäftsführung der SANHA GmbH & Co. KG und der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services GmbH, haben sich heute auf ein vom Gemeinsamen Vertreter entwickeltes Konzept zur Anpassung der Anleihebedingungen verständigt, das den Investoren der Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1TNA70) zur Abstimmung vorgelegt wird. Das Konzept wurde erarbeitet, um der Gesellschaft angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen infolge der weltweiten Corona-Krise die nötigen Handlungsspielräume zur Liquiditätssicherung und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Inhabern der Teilschuldverschreibungen zu gewähren. Es umfasst folgende Anpassung der Anleihebedingungen:

 

    • Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre bis 2026
    • Einführung eines reduzierten Staffelzinses bis 2026 wie folgt

 

      • ­Vom 4. Dezember 2019 (einschließlich) bis zum 4. Juni 2022 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 2,0 % p.a.;
      • ­Vom 4. Juni 2022 (einschließlich) bis zum 4. Juni 2023 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 3,0 % p.a.
      • ­Vom 4. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 4. Juni 2026 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 4,0 % p.a.

 

    • Erhöhung des Rückzahlungsbetrages auf 105 % zur Aufholung für die Reduzierung der Zinsen in den Jahren 2021 bis 2023
    • Anpassung der Covenants und der Negativverpflichtung
    • Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der Beschlüsse

 

Die für die Anleihegläubiger bestellten Sicherheiten gemäß der geänderten Anleihebedingungen von 2017 bleiben in unveränderter Form und Höhe bestehen.

Zur Abstimmung über das Konzept zur Anpassung der Bedingungen der  Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1TNA70) fordert die One Square Advisory Services GmbH als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger entsprechend der Anleihebedingungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 23. bis 25. April 2020 auf. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit den Details der Beschlussvorschläge ist voraussichtlich ab dem 8. April auf der Internetseite der SANHA GmbH & Co. KG in der Rubrik „Anleihe“ abrufbar und wird am 8. April im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Investor Relations / Presse: 

Fabian Kirchmann /  Anna-Lena Mayer

IR.on AG 

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E-Mail: SANHA@ir-on.com